Wir möchten Sie mit diesem Auftritt über unsere Arbeitsfelder, (Beratungs-)Angebote und Maßnahmen informieren.
Fokus der Tätigkeiten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit mittels Frauenförderung.
Das Aufgabenspektrum nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz umfasst die Beseitigung struktureller Benachteiligungen von Frauen an der Hochschule und die Erhöhung ihres Anteils in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.
Die Verantwortlichkeit für das Erreichen des Ziels der Gleichstellung der Geschlechter liegt im Präsidium der Hochschule, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen die Präsidiumsmitglieder bei der Umsetzung.