Die Qualifikationen von Männer und Frauen haben sich angeglichen, immer mehr Frauen studieren, arbeiten und finden sich auch in höheren Positionen wieder. Dennoch behindern Rollensterotype, traditionelle Arbeitsteilung, Sexismus, Präsenzkultur und ungleiche Bewertung von (Erwerbs-)Tätigkeiten tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit.
Gleichstellung in Deutschland - Frauen holen auf, Ungleichheiten bleiben
Erklärvideo der Hans-Böckler-Stiftung 2020
Und auch an Hochschulen gibt es nach wie vor große Unterschiede zwischen den Geschlechtern - von den Studienbedingungen bis zum Anteil von Professorinnen, von den Arbeitsbedingungen bis zur Zuschreibung von Care-Aufgaben.
Folgende Gesetze gelten:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Art. 3 Abs. 2
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
- Verfassung des Landes Hessen (HV), Art. 1
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 1
- Hochschulrahmengesetz (HRG), §§ 2, 3
- Hessisches Hochschulgesetz (HHG), § 6
- Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) - gültig ab 03.08.2023
Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen sind für die Hochschule RheinMain verpflichtend.
Über die gesetzlichen Grundlagen hinaus greifen Maßnahmen der Frauen- und Familienförderungen auch in offiziell verabschiedeten Regelungen und Vereinbarungen der Hochschule RheinMain
Aktuell gelten u.a.:
- Richtlinie der Hochschule RheinMain zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG-RL)
- Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Hochschule
- Satzung für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche (nach § 15 Abs. 5 HGlG und § 69 Abs. 3, Satz 3 HessHG) der Hochschule RheinMain (Nr. 793) - veröffentlicht am 18.08.22
- Grundordnung
- Entwicklungsplan der Hochschule
- Zielvereinbarung Auditierungsverfahren "Familiengerechte Hochschule"
- Personalentwicklungskonzept (in Überarbeitung)
- Entsprechende Dienstvereinbarungen (mobiles Arbeiten, partnerschaftliches Verhalten, flexible Arbeitszeit...)
- Regelung zur aktiven Rekrutierung von Frauen
- „Zielvereinbarung 2021 bis 2025 der Hochschule RheinMain mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst“
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät bei der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule sowie bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen. Außerdem ist sie die Ansprechpartnerin für alle Hochschulangehörigen in Gleichstellungsfragen, Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie sowie in Fällen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche überwachen
die Durchführung des HGlG und unterstützen die Fachbereichsleitung
bei der Umsetzung. Sie werden für die Dauer von 2 Jahren bestellt.
Bisher sind an den Fachbereichen folgende Frauen als dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt: Kontakt
Die Bestellung, Dauer der Bestellung, Aufgaben sowie Rechte und Pflichten und Weiteres regelt die
Satzung vom 18.08.22 (Nr. 793).
In der 125. Senatssitzung am 11. November 2014 hat der Senat die Einsetzung der Senatskommission für Gleichstellung gemäß § 14 Abs. 3 der Grundordnung der HSRM beschlossen. Diese Regelung wurde im Rahmen der Überarbeitung der Grundordnung im Jahr 2023 abgeändert und ist nun abweichend im §11 Abs. 4 der aktuellen Grundordnung zu finden.
Die Aufgabe der Senatskommission für Gleichstellung ist, in Kooperation mit der Frauenbeauftragten das Präsidium in allen Fragen der Gleichstellungspolitik (Gender Mainstreaming) zu beraten.
Die Senatskommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Frauenbeauftragte (Vorsitz)
Monika Stegmann, Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Mitglied des Präsidiums
Prof. Dr. Eva Waller, Präsidentin
Gruppe der Professorinnen und Professoren (fünf Mitglieder)
Prof. Dr. Barbara L'huillier, Studienbereich Elektro- und Luftfahrttechnik
Prof. Dr. Davina Höblich, Studienbereich Soziale Arbeit
Prof. Dr. Martina Lohmeier, Studienbereich Mobilitätsmanagement
Prof. Dr.-Ing. Ludger Martin, Studienbereich Informatik
Prof. Dr. Andreas Steiner, Studienbereich International Management
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zwei Mitglieder)
Dr.-Ing. Isabella de Broeck, Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Axel Zuber, Fachbereich Ingenieurwissenschaften
Gruppe der administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zwei Mitglieder)
Kathrin Peltz, Gender in der Lehre
Alexander Kallenberg, Studienberatung
Gruppe der Studierenden (zwei Mitglieder)
Corinne Matzka
Maximilian Leesing
§ 11 Abs. 4 der Grundordnung
Die Senatskommission für Gleichstellung wird von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten geleitet. In ihr sollen Mitglied sein: die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche (eine Vertreterin pro Fachbereich), ein Mitglied des Präsidiums, fünf Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen, wobei jeder Fachbereich mit einer:einem Professor:in vertreten sein sollte und mindestens zwei dieser Mitglieder männlich sein sollten, sowie aus den anderen im Senat vertretenen Gruppen je eine Vertreterin und ein Vertreter. Die Kommission tagt mindestens einmal im Semester.
Das Gesetz sieht vor, dass der Frauenförder- und Gleichstellungsplan von der Dienststelle zu erarbeiten ist und die Zustimmung der Frauenbeauftragten und des Gesamtpersonalrates finden muss, um gültig zu werden. Gemäß § 7 Abs. 4 wird der Frauenförderplan im Benehmen mit der Dienststelle, die die Rechtsaufsicht ausübt, aufgestellt.
Nach entsprechendem Gremienlauf innerhalb der Hochschule hat das Ministerium das Benehmen zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Hochschule RheinMain hergestellt, so dass dieser in Kraft treten kann.
Grundlage des Frauenförder- und Gleichstellungsplans sind die Vorgaben des § 5 ff. HGIG.
Basierend auf einer Ist-Analyse der Frauenanteile innerhalb der verschiedenen Statusgruppen aller Fachbereiche sowie den zentralen Einheiten, Gremien und der Verwaltung hat die Hochschule folgende strategische Ziele bis 2029 beschlossen:
- Gleichstellung als strategische Querschnittsaufgabe
- Chancengleichheit und gendergerechte (Personal-)Entwicklung
- Antidiskriminierungsstrukturen und diskriminierungssensible Organisationskultur
- Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie
- Gender und Diversity in Lehre und Forschung
Diese Ziele wurden auf zielgruppen- und themenspezifische Handlungsfelder heruntergebrochen, zu denen Maßnahmen und - wo möglich - Zielzahlen formuliert wurden.
Frauenförder- und Gleichstellungsplan (2024-2029) (qualitativer Teil)
Die ausführlichen Statistiken des quantitativen Teils können bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten eingesehen werden.
Die Hochschule RheinMain hat sich zum ersten Mal beim Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder beworben.
Ziel des Professorinnenprogramms ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentation von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs zu steigern.
Voraussetzung für eine Förderung im Professorinnenprogramm III ist die Vorlage eines Gleichstellungskonzeptes. Ein unabhängiges Gremium aus Expertinnen und Experten hat im November 2019 die Entscheidung in der letzten Auswahlrunde getroffen: 50 Hochschulen haben eine positive Begutachtung ihrer Gleichstellungskonzepte erreicht, darunter auch die Hochschule RheinMain (Pressemitteilung der HSRM vom 14.11.2019).
Die erfolgreichen Hochschulen können in der Regel eine Anschubfinanzierung für bis zu drei Professuren beantragen. Die Professuren müssen mit einer erstberufenen Wissenschaftlerin besetzt sein. Gefördert werden Ausgaben bis zu 165.000 Euro jährlich für maximal 5 Jahre.
Weitere Informationen und FAQs zum Programm beim Projektträger DLR
Gleichstellungskonzept der Hochschule RheinMain (ohne Anlagen)
Die Hochschule RheinMain setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Hochschullebens keine Person insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung benachteiligt oder belästigt wird.
Alle Mitglieder der Hochschule RheinMain wirken auf einen respektvollen und partnerschaftlichen Umgang, eine gute Studien- und Arbeitsatmosphäre hin und reagieren unverzüglich in Fällen von unangemessenem Verhalten und Diskriminierung.
Persönlichkeitsrechte und individuelle Grenzen werden an der Hochschule RheinMain respektiert und gewahrt.
Mit der Richtlinie Richtlinie der Hochschule RheinMain zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG-RL) sollen die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) insbesondere auch gegenüber und zugunsten aller Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen angewendet werden, die arbeits- oder dienstrechtlich nicht an die Hochschule gebunden und daher vom AGG nicht unmittelbar erfasst sind. Dazu gehören auch die Studierenden. Die Richtlinie eröffnet den betroffenen Personen ein Beschwerderecht. Sie verpflichtet die Hochschule zu präventiven und ermöglicht sanktionierende Maßnahnahmen.
Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 folgende Richtlinie beschlossen:
Richtlinie der Hochschule RheinMain zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG-RL)
Häufig wird die Auseinandersetzung mit dem Thema "geschlechtergerechter" oder in den letzten Jahren auch "diskriminierungsfreier" Sprache recht emotional und polarisierend geführt und es herrscht häufig Unsicherheit und Verwirrung über den "politisch korrekten" Gebrauch von Sprache.
Dabei spiegelt sich Gleichbehandlung auch im Sprachgebrauch wider. Frauen und andere Geschlechtsidentitäten dürfen in männlichen Formulierungen nicht länger nur "mitgemeint" sein, sondern müssen auch selbst sprachlich in Erscheinung treten.
Es gibt viele Möglichkeiten, Texte geschlechtergerecht und/oder geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei zu formulieren.
Die HSRM verwendet zur Umsetzung einer gendergerechten Sprache den Gender-Doppelpunkt (:).
Hier eine kurze Einführung:
Beispiele Verwendung Doppelpunkt | ||
Sichtbarmachende Formulierungen mit GenderDoppelpunkt | Artikel und Pronomen | Genitiv |
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Beispiele neutrale Formen/Umformulierungen | ||
Adressfelder, Urkunden, Protokolle, Anrede divers oder o.A. | Vorname Nachname Verzicht auf Angabe Herr/Frau | |
Bei Anrede, z.B. im Schriftverkehr | Guten Tag Vorname Nachname | |
Pluralformen |
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Funktions- und Institutionsbezeichnungen |
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Wortzusammensetzungen |
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Direkte Anrede |
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Umformulierungen, |
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In Dokumenten/Formularen |
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Quellen, Weiterlesen und Unterstützung:
Tools
Auswahl Handreichungen/Leitfäden
- In der folgenden Handreichung finden Sie eine kurze Einführung, welche neben der Pflicht (Vorschriftensprache Hessen 1992) auch die Kür, also weitere Möglichkeiten zum Umgang mit Sprache, enthält.
- Leitfaden Gendergerechte Sprache der Universität Potsdam
- Poster zur geschlechtergerechten Sprache der RWTH Aachen
- Geschlechtergerecht in Sprache und Bild, Leitfaden der FU Berlin
- Orientierungshilfe für eine gendergerechte Sprache für die Hochschulen im Land Bremen
- ÜberzeuGENDERe Sprache - Leitfaden für eine geschlechtersensible und inklusive Sprache, Universität Köln
- Leitfaden der Stadt Lübeck (zum Doppelpunkt)
Grundlagen
- Rechtlichen Vorschriften zum Gebrauch im öffentlichen Dienst Hessen von 1992 ("Vorschriftensprache"),
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Sammlung einer Auswahl an Studien zur geschlechtergerechter Sprache
- Prof. Dr. Ulrike Lembke: Geschlechtergerechte Amtssprache. Rechtliche Expertise zur Einschätzung der Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung bei Verwendung des Gendersterns oder von geschlechtsumfassenden Formulierungen - Zusammenfassung (2021)
- Rechtliche Einschätzung staatlicher "Genderverbote" der Antidiskrimierungsstelle des Bundes (2024)
Die Handreichung „Gendergerechte und diversitätssensible Führungskultur – Eine Handreichung für Führungskräfte und Hochschulleitungen“ ist das Ergebnis des HMWK-geförderten Projektes der Landeskonferenz hessischer Hochschulfrauenbeauftragten, das von den Präsidien der hessischen Hochschulen und Universitäten mitgetragen wurde.
Die Führungskultur einer Hochschule kann als dieSumme des Verhaltens von Führungskräften bezeichnet werden mit Blick darauf, wie diese ihre Mitarbeiter*innen führen und mit ihnen kommunizieren sowiedie Gedanken und Einstellungen, von denen sie sich hierbei leiten lassen.
Somit stellt sich natürlich die Frage: Was bedeuten Gendergerechtigkeit und Diversitätssensibilität konkret für Sie als Führungskraft und Ihr Führungshandeln? Und was für Sie in der Verantwortung als Mitglied der Hochschulleitung?
Diesen Fragen geht die Handreichung nach. es werden praxisorientierte Empfehlungen, Ideen und konkrete Handlungsvorschläge zu folgenden Themenfeldern gegeben:
- Welche Haltung habe ich zum Thema und wiefinde ich eine professionelle Haltung?
- Welche praktischen Tipps gibt es zu den Themengendergerechte und diversitätssensible–Führung, Antidiskriminierung, Verantwortung –und Macht sowie Personalauswahl?
- Was können Hochschulleitungen tun?
- Welches sind relevante Blickwinkel für Kultur- und Organisationsentwicklungsprozesse?
Ziel des Projektes ist es, die Handreichung in allen hessischen Hochschulen umzusetzen.
Hier finden Sie den Kompakt-Leitfaden (herausgegeben von der Goethe-Universität Frankfurt) "Empfehlungen für eine geschlechterinklusive und diversitätssensible Führungskultur".
Das Zertifikat zum audit "familiengerechte Hochschule" wurde der Hochschule RheinMain am 15.03.2023 zum fünften Mal bestätigt. Für die nächsten 3 Jahre hat sich die Hochschule RheinMain unter anderem folgende Ziele gesetzt (Auswahl):
- Gute Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Pflegeaufgaben durch flexible Arbeitsmodelle, persönliche
- Unterstützungsangebote und relevante Informationen
- Informationsveranstaltungen zur Pflegethematik zur allgemeinen Sensibilisierung und praktischen Unterstützung
- Aufbau von sichtbaren Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen zum Thema "Pflege" für Studierende und Beschäftigte
- Weiterer Ausbau des Gesundheitsmanagements
- Erweiterung der familienfreundlichen Infrastruktur an allen Standorten
Familienbegriff der Hochschule
Informationen zum Zertifikat
Die Hochschule RheinMain hat am 26. März 2007 das Zertifikat "familiengerechte hochschule" erhalten. Mit dem Grundzertifikat bescheinigt die berufundfamilie gGmbH der Hochschule RheinMain, dass das audit familiengerechte hochschule erfolgreich durchgeführt wurde. Im Rahmen der Re-Auditierung 2016 / 2017 wurden der Bestand der Angebote zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie begutachtet. Die Hochschule RheinMain bekam am 15. März 2017 die erneute erfolgreiche Durchführung des audit "familiengerechte hochschule" bestätigt und definierte weiterführende Zielvorgaben zur Verwirklichung familiengerechter Studienbedingungen sowie einer familienbewussten Personalpolitk.
Gerne verweisen wir auch auf den Fotoblog von berufundfamilie, wo ebenfalls das ein oder andere bekannte Gesicht der Hochschule zu finden ist.
Die Standortbestimmung der bukof – 18 Positionen für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik – schließt von der Fachhochschule bis zur Universität und Künstlerischen Hochschule alle Hochschultypen und Statusgruppen ein: Student:innen, Professor:innen, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter:innen sowie Mitarbeiter:innen in Technik, Service und Verwaltung.
Die Positionen sind in einem intensiven Prozess über zwei Jahre entstanden, in der Mitgliederversammlung der bukof einstimmig verabschiedet worden und stellen damit das gemeinsame Verständnis und die übereinstimmenden Forderungen der Gleichstellungsakteur:innen in der bukof dar.
Das vollständige Positionspapier finden Sie als PDF hier.
Alle Begriffe beziehen sich auf verschiedene Personengruppen. Gesetzliche Aufgabe der Hochschule und Bezugspunkt für den Förderplan gemäß HGIG ist die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern mittels Frauenförderung.
Gleichbehandlung = Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, sind gleich zu behandeln, direkte oder indirekte Diskriminierungen sind zu vermeiden (z.B. im Arbeitsrecht)
Gleichberechtigung = Juristische Gleichbehandlung von Menschen (festgeschrieben z.B. im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz oder Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz)
Gleichstellung = Maßnahmen der Angleichung von im Prinzip gleichberechtigten heterogenen Bevölkerungsgruppen (Gesetze ergeben nicht automatisch faktische Gleichbehandlung)
Chancengleichheit = Gleiche Ausgangs-/Zugangsbedingungen für alle oder auch Gleichverteilung der Erfolgschancen (gleiche Behandlung bedeutet nicht automatisch gleiche Zugangsbedingungen = Chancengleichheit)
Frauenförderung = Gleichstellungsvorsorgemaßnahmen - Unterstützungs- und Fördermaßnahmen
Unterrepräsentanz = Frauen sind unterrepräsentiert, wenn in einem Fachbereich, einer zentralen Einrichtung oder der zentralen Hochschulverwaltung innerhalb der Studierendenschaft sowie einer Lohn-, Vergütungs- oder Besoldungsgruppe, unterteilt nach wissenschaftlichem und administrativ-technischem Personal, weniger Frauen als Männer vertreten sind.
Sexualisierte Diskriminierung = Sexuell bestimmte Handlungen, die aus Sicht der davon betroffenen Person unerwünscht sind und ihre Würde verletzen können, überwiegend nicht mit körperlichem Kontakt. „Sexualisiert“ als Begriff, um aufzuzeigen, dass es bei den entsprechenden Handlungs- und Verhaltensweisen nicht um das Ausleben von Sexualität geht ("sexuell„), sondern um Machtverhältnisse/Hierarchien.
Sexuelle Belästigung (AGG) = „(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf §2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Sexismus = Form von sexualisierter Diskriminierung „Unter Sexismus wird jede Art der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts sowie die diesen Erscheinungen zugrunde liegende Ideologie verstanden. (…)“ Quelle: IDA
Erklärvideo zu Sexismus der FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW
Gleichstellung in der Wissenschaft/an Hochschulen
- Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS): Kompetenzzentrum von GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Arbeitsschwerpunkte sind Analysen und Studien zu Gleichstellungspolitik und -maßnahmen sowie Geschlechterverhältnissen in der Wissenschaft, Politikberatung und Vernetzung, Wissenschaftlicher Service (z.B. durch das CEWS-Journal) sowie die Ertellung von Statistiken und Monitoring.
- Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK): Chancengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung. Die jährlich bereit gestellten statistischen Erhebungen über die Frauenanteile in Wissenschaft und Forschung stellen eine wichtige Datengrundlage für alle gleichstellungspolitischen Beratungen dar.
- Aktuell: 22. Fortschreibung des Datenmaterials (2016/2017) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen
inkl. Sonderauswertung zu Fachhochschulen
- Aktuell: 22. Fortschreibung des Datenmaterials (2016/2017) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen
- Hochschulrektorenkonferenz (HRK): Gleichstellung - Auch die HRK setzt sich mit der Thematik auseinander und hat entsprechende Empfehlungen veröffentlicht.
- Wissenschaftsrat (WR): Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Veröffentlichungen dazu wie z.B. Fünf Jahre Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – Bestandsaufnahme und Empfehlungen
Argumentationshilfen
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- (2011): "Gleichstellungspolitik kontrovers. Eine Argumentationshilfe" Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik
- (2017:) “Warum das mit der Gender-Verschwörung ein Märchen ist!” Argumente für eine geschlechtergerechte und vielfältige Gesellschaft
- Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll Stiftung in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung (2017): "Gender raus!" 12 Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik
Equal Pay - Entgeltgleichheit
- Equal Pay Day: Der Equal Pay Day markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der laut Statistischem Bundesamt aktuell 21 Prozent in Deutschland beträgt. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
- Hessischer Lohnatlas: Hessenweite Analyse der Lohnlücke. Auszug: "(...) Im Falle von Beschäftigten, die über einen Berufsabschluss verfügen, erstreckt sich die durchschnittliche Lücke bereits auf 13,7 Prozent. Mehr als doppelt so groß ist diese bei Akademikerinnen und Akademikern. Dort kann eine durchschnittliche Lohnlücke zwischen Frauen und Männern von 27,7 Prozent ausgemacht werden. (...)"
- Sehr anschauliches Video darüber, wie Kinder auf ungleiche Belohnung reagieren: https://www.facebook.com/finansforbundetNO/videos/10156793637468273/?fref=mentions