Neuregelung beim Elterngeld

 

Liebe Eltern,

Daraus ergeben sich beim Elterngeld folgende Neuregelungen:

 

Mehr Teilzeitmöglichkeiten und flexiblerer Partnerschaftsbonus

Für Eltern, die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, steigt die zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 - 30 Wochenstunden bezogen werden. Zudem wird er an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er demnächst zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung.

Darüber hinaus verändert der Bezug von Einkommensersatzleistungen, wie bspw. Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, zukünftig nicht mehr die Höhe des Elterngeldes Bisher hatte sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

 

Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate

Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln und so noch länger Elterngeld beziehen. 

 

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften wird künftig ermöglicht, dass ihre Einnahmen im Elterngeld besser berücksichtigt werden. Wenn ihre selbständigen Nebeneinkünfte im Schnitt weniger als 35 Euro im Monat betrugen, können Eltern beantragen, dass allein ihre nicht-selbständigen Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt für das Elterngeld berücksichtigt werden. Bisher galt für sie pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. 

 

Anpassung der Einkommensgrenzen

Zukünftig sollen nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

 

Weitere Details sowie Beispiele für Konstellationen und Berechnungen finden Sie auf dem Familienportal des BMFSFJ.