Verstärkung im Bereich Gleichstellung
Gleichstellung an der HSRM
Seit Donnerstag, 18. August 2022, ist die amtliche Veröffentlichung der „Satzung für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche der Hochschule RheinMain“ (Nr. 793) in Kraft. Laut dieser sollen an allen Fachbereichen dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. Im Verlauf des Jahres 2023 sind bereits an vier Fachbereichen jeweils eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und drei Stellvertreterinnen bestellt worden.
Dazu wurde in sämtlichen Fachbereichen der Hochschule RheinMain (HSRM) die Funktion der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten intern ausgeschrieben. Pro Fachbereich konnten für jede Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs zwei bis fünf Stellvertreterinnen – abhängig von der Größe des Fachbereichs – bestellt werden. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre.
Abstimmungsberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der Fachbereiche der HSRM. Bewerben konnten sich für diese Funktion alle Professorinnen sowie alle Mitarbeiterinnen der Fachbereiche. Nach den Nominierungen erfolgte die Zustimmung durch den jeweiligen Fachbereichsrat sowie die Bestellung durch die Dekane.
Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Grundsätzlich achten die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darauf, dass das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) eingehalten und umgesetzt wird. Außerdem unterstützen sie die Fachbereichsleitung bei den damit verbundenen Aufgaben. Sie beteiligen sich an Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren sowie Vorstellungsgesprächen für sämtliche Personalstellen ihres Bestellungsbereichs und unterstützen die Beteiligung an Maßnahmen innerhalb der Umsetzung des Frauenförderplans der HSRM. Bei Diskriminierung oder sexueller Belästigung helfen sie Betroffenen, die zuständigen Anlaufstellen zu kontaktieren. Zudem können die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei Bedarf Sprechstunden anbieten.
Ziele des HGIG
Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die Ziele des HGIG. Die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst ist ebenfalls Ziel des Gesetzes. Berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben hilft, strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beheben und die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer zu verbessern.