Neuer Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Hochschule RheinMain

Seit dem 5. Januar 2024 hat die HSRM einen neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan. Dieser gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren und wird in einem 3-Jahres-Intervall hinsichtlich des Zielerreichungsgrads überprüft und nachgehalten. Der Frauenförderplan besteht aus einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur. Der zweite Teil des Frauenförder- und Gleichstellungsplans dient dem Zweck, Ziele, Prozesse und Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenförderplans transparent und evaluierbar zu machen. Er beinhaltet verbindliche Handlungsleitlinien für folgende Bereiche:

  • Gleichstellung als strategische Querschnittsaufgabe
  • Chancengleichheit und gendergerechte (Personal-)Entwicklung
  • Antidiskriminierungsstrukturen und diskriminierungssensible Organisationskultur
  • Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie
  • Gender und Diversity in Lehre und Forschung

Diese sind von allen Organen, Gremien, Funktionsträger:innen und sonstigen Personen an der Hochschule zu berücksichtigen. Hier finden Sie den qualitativen Teil der Frauenförder- und Gleichstellungsplans.